Im unteren Teil bestätigt ein Obmann für Bienengesundheit oder ein entsprechend erfahrener Imker, dass die Probe im Vier-Augen-Prinzip gezogen wurde.
Das von Imker und Obmann unterschriebene Dokument geht eingescannt per Mail oder per Post an den zuständigen Bezirksveterinär.
Der Veterinär wird darum gebeten, das Ergebnis der Futterkranzprobe einzusehen und die Seuchenfreiheitsbescheinigung auszustellen.
Die Seuchenfreiheitsbescheinung kann dem Imker entweder per Post zugestellt werden oder persönlich in der Sprechstunde abgeholt werden. Der Termin für die persönliche Abholung sollte vorher abgesprochen werden.